Abbildung eines Prostituierten/Sexarbeiters (2)

Objekt

Objekttyp
Titel des Objekts
Abbildung eines Prostituierten/Sexarbeiters (2)
Beschreibung des Objekts
Schwarz-Weiß-Fotografie einer Person, die in einem Raum auf einem Stuhl sitzt. Die Person wurde frontal fotografiert und blickt in die Kamera. Sie trägt vermutlich Unterwäsche in Form eines gestreiften Einteilers mit kurzen Beinen und Ärmeln. Der Einteiler ist an der Brust geöffnet, um die Taille der Person ist ein Tuch gebunden. Vor der Person zu ihren Füßen liegt ein Kleidungsstück, das sie vermutlich zuvor abgestreift hat. Die linke Hand hält sie hinter ihrem Kopf auf Wangenhöhe, die rechte liegt auf der Stuhllehne. Direkt hinter der Person befindet sich Mobiliar, das sich nicht identifizieren lässt (vielleicht ein Bett). Auf dem Boden liegt ein gemusterter Teppich.

Kontext:
Von der Person existieren mindestens zwei Fotografien, die sie einmal in „weiblicher“ Kleidung und einmal in Unterwäsche zeigen. I

m Gegensatz zu anderen Fotografien, wie sie in den Arbeiten des Sexualwissenschaftlers und Sexualreformers Magnus Hirschfeld auftauchen, scheint laut Michael Thomas Taylor diese Zweierserie die Gefahr einer Art „krimineller Verschleierung“ durch den Kleidertausch zu thematisieren. So heißt es bei Hirschfeld/Tilke in der Bildunterschrift des linken Fotos – auf dem die Person in „weiblicher“ Kleidung abgebildet ist, dass es sich hier um eine „männliche Prostituierte“ handele, die „Jahre hindurch die Pariser Männer düpierte“. Unter der rechts daneben abgedruckten Abbildung – die hier gezeigte – heißt es: „Wie sie sich bei ihrer Sistierung entpuppte.“ Laut Taylor sollte diese „Bedrohung durch Verschleierung“ durch die u. a. in Berlin und Wien praktizierte Ausstellung eines sog. „Transvestitenscheins“ abgewendet werden (Taylor, Michael Thomas (2020): „Visual Medical Rhetorics of Transgender Histories“, in: ders., Bakker, A., Herrn, R. und Timm, A. F.: OTHERS OF MY KIND: Transatlantic Transgender, University of Calgary Press, Calgary, S. 177–217, hier S. 201). Solche „Transvestitenscheine“, die von der Polizei auf der Grundlage eines ärztlichen Gutachtens ausgestellt wurden, legitimierten ihre Besitzer*innen, dauerhaft „gegengeschlechtliche“ Kleidung zu tragen, wodurch es Menschen möglich wurde, sich gemäß ihrer Geschlechtsidentität zu kleiden – ohne sich dabei z. B. dem Verdacht einer kriminellen Handlung auszusetzen. Magnus Hirschfeld und Iwan Bloch (ebenfalls Arzt, Sexualwissenschaftler und Sexualreformer) hatten solche Gutachten erstellt.
Datierung
Ort
Berlin
Sprache
de
Nutzungsrechte Metadaten
CC0
Nutzungsrechte Digitalisat
Public Domain Mark
Gefördert durch
Förderprogramm zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes des Landes Berlin

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